Intervision
Für die gleichrangige Zusammenarbeit in selbstverwalteten Einrichtungen ist die kollegiale Beratung: Intervision eine angemessene Form der Qualitätsarbeit und Personalentwicklung, die andere Methoden wie z.B. die Supervision und externe Fortbildungen ergänzt.
Ausgangspunkt und Arbeitsansatz kollegialer Beratungen sind die konkreten Berufssituationen der MitarbeiterInnen mit ihren Aufgaben, Fähigkeiten und Intentionen.
Intervision nutzt systematisch die Erfahrungen und Fähigkeiten von Kolleginnen und Kollegen wobei die Unterstützung selbst wieder zum Lernprozess wird.
Ziele der Intervisionsarbeit sind:
die konkrete Unterstützung der einzelnen Kollegin / des einzelnen Kollegen in der Arbeitspraxis
ein gemeinsames Lernen und Arbeiten auf vertrauensvoller Basis
eine ständige selbstgewollte Weiterentwicklung der Arbeitsqualität
eine Arbeitsatmosphäre, in der Spannungen und Konflikte frühzeitig und freiwillig bearbeitet werden
Verantwortung gegenüber den KlientInnen stärken
Intervision hat strukturelle Voraussetzungen und wird deshalb sorgfältig in die Organisationskultur als Instrument der Personalentwicklung eingeführt.
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